16.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 381/63
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 8. Oktober 2015 — FT/ESMA
(Rechtssache F-39/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Buchhalter - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Zuständige Behörde - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Beweislast - Grundsatz der Übereinstimmung zwischen Klage und Beschwerde))
(2015/C 381/88)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: FT (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Pappas)
Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Prozessbevollmächtigte: zunächst R. Vasileva Hoff, Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron, dann R. Vasileva Hoff, A. Lorenzet, Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und auf Ersatz des angeblich erlittenen immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
FT trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde zu tragen.
(1) ABl. C 421 vom 24.11.2014, S. 58.
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