Rechtssache F-53/14: Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. Juli 2015 — ( *1 )/Kommission (Öffentlicher Dienst — Dienstbezüge — Familienzulagen — Kinderzulage — Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts — Einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellte Person — Person, der gegenüber der Beamte gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und deren Unterhalt ihn mit erheblichen Ausgaben belastet — Voraussetzungen für die Gewährung — Entziehung der Zulage — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge nach Art. 85 des Statuts)
( *1 ) Information im Rahmen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfernt.
C2702015DE4320120150707DE0058432442
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 7. Juli 2015 — ( *1 )/Kommission
(Rechtssache F-53/14) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Dienstbezüge — Familienzulagen — Kinderzulage — Art. 2 Abs. 4 des Anhangs VII des Statuts — Einem unterhaltsberechtigten Kind gleichgestellte Person — Person, der gegenüber der Beamte gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist und deren Unterhalt ihn mit erheblichen Ausgaben belastet — Voraussetzungen für die Gewährung — Entziehung der Zulage — Rückforderung zu viel gezahlter Beträge nach Art. 85 des Statuts)“2015/C 270/58Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ( *1 ) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin V. Simeons)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. S. Bohr und A.-C. Simon)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die der Klägerin für ihre Mutter gewährte Zulage für Unterhaltsberechtigte und der dieser im Rahmen des gemeinsamen Krankenfürsorgesystems der europäischen Organe gewährte Versicherungsschutz entzogen werden, sowie der Entscheidungen über die Rückforderung zu viel gezahlter Beträge
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
( *1 ) trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
( *1 ) Information im Rahmen des Schutzes natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten entfernt.
( 1 ) ABl. C 421 vom 24.11.2014, S. 58.
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