30.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 398/78
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 21. Oktober 2015 — AQ/Kommission
(Rechtssache F-57/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Verordnung Nr. 45/2001 - Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu privaten Zwecken erlangt wurden - Verwaltungsuntersuchung - Disziplinarverfahren - Verteidigungsrechte - Begründungspflicht - Disziplinarstrafe - Verhältnismäßigkeit))
(2015/C 398/92)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: AQ (Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwalt L. Massaux, dann Rechtsanwalt H. Mignard)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, nach Abschluss einer Disziplinaruntersuchung eine Disziplinarstrafe in Form eines Verweises zu verhängen, und auf Schadensersatz
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
AQ trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 421 vom 24.11.2014, S. 60.
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