29.3.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 111/43
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 17. Februar 2016 — DE/EMA
(Rechtssache F-58/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Bediensteter auf Zeit - Nichtverlängerung eines befristeten Vertrags - Art. 8 Abs. 1 der BSB - Wesentliche Änderung der Art der Aufgaben des Bediensteten - Unterbrechung der Laufbahn - Umdeutung eines befristeten in einen unbefristeten Vertrag - Ausschluss))
(2016/C 111/52)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: DE (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Blot)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) (Prozessbevollmächtigte: zunächst S. Marino, T. Jabłoński und N. Rampal Olmedo sowie Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron, dann S. Marino, T. Jabłoński, F. Cooney und N. Rampal Olmedo sowie Rechtsanwalt D. Waelbroeck und Rechtsanwältin A. Duron)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Zeitbedienstetenvertrag des Klägers nicht zu verlängern, und auf Ersatz des angeblich erlittenen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
DE trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Arzneimittel-Agentur entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 292 vom 1.9.2014, S. 63.
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