29.6.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 213/44
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 19. Mai 2015 — Brune/Kommission
(Rechtssache F-59/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Allgemeines Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 - Nichtaufnahme in die Reserveliste - Aufhebung durch das Gericht - Art. 266 AEUV - Organisation einer neuen mündlichen Prüfung - Weigerung des Bewerbers, daran teilzunehmen - Neue Entscheidung, den Bewerber nicht in die Reserveliste aufzunehmen - Anfechtungsklage - Abweisung - Bestätigung des Urteils des Gerichts im Rechtsmittelverfahren - Späterer Antrag auf Schadensersatz - Einhaltung einer angemessenen Frist))
(2015/C 213/72)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Markus Brune (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Mannes)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Auf das Urteil in der Rechtssache F-5/08 gestützter Antrag auf Ersatz für den wegen des Verlusts einer Chance auf Einstellung bei der EU angeblich entstandenen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, Herrn Brune als Ersatz des zwischen dem 6. März 2007 und dem 4. Februar 2011 entstandenen immateriellen Schadens den Betrag von 4 000 Euro zuzüglich Verzugszinsen ab dem 17. April 2013 in Höhe des während des betreffenden Zeitraums von der Europäischen Zentralbank für Hauptrefinanzierungsgeschäfte festgesetzten und um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Hälfte der Kosten von Herrn Brune zu tragen.
4.
Herr Brune trägt die Hälfte seiner eigenen Kosten.
(1) ABl. C 431 vom 1.12.2014, S. 48.
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