3.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 363/48
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 22. September 2015 — Silvan/Kommission
(Rechtssache F-83/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderungsverfahren 2013 - Entscheidung, den Kläger nicht zu befördern - Art. 43 und 45 Abs. 1 des Statuts - ADB der Kommission - Einrede der Rechtswidrigkeit - Vergleich der Verdienste - Berücksichtigung der Beurteilungsberichte - Keine bezifferten Noten oder Einzelbewertungen - Kommentare in Textform))
(2015/C 363/57)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Juha Tapio Silvan (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas, M. de Abreu Caldas und J.-N. Louis, dann Rechtsanwalt J.-N. Louis und Rechtsanwältin N. de Montigny)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Rahmen des Beförderungsverfahrens 2013 der Europäischen Kommission nicht in die nächsthöhere Besoldungsgruppe (AST 10) zu befördern
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Silvan trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.
(1) ABl. C 7 vom 12.1.2015, S. 47.
Full & Egal Universal Law Academy