8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/94
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Einzelrichter) vom 17. Dezember 2015 — T/Kommission
(Rechtssache F-134/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Soziale Sicherheit - Berufskrankheit - Art. 73 des Statuts - Antrag auf Anerkennung des beruflichen Ursprungs der Krankheit - Kausalzusammenhang - Antrag auf Ersatz des immateriellen Schadens, der dadurch entstanden ist, dass das Organ die Krankheit mit Verzögerung als Berufskrankheit anerkannt hat - Verpflichtung zur Entscheidung innerhalb angemessener Frist - Immaterieller Schaden))
(2016/C 048/106)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: T (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und C. Ehrbar, dann C. Ehrbar)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der das Vorliegen eines Schadens verneint wird, der sich daraus ergeben soll, dass die Kommission die Krankheit der Klägerin mit Verzögerung als Berufskrankheit anerkannt und ihr nur 2 000 Euro als Ausgleich für den Zustand der Ungewissheit hinsichtlich der Anerkennung ihrer Krankheit als Berufskrankheit geleistet hat, und Antrag auf Schadensersatz für den angeblich erlittenen immateriellen Schaden
Tenor des Urteils
1.
Die Europäische Kommission wird verurteilt, an T den Betrag von 5 000 Euro zu zahlen.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten von T zu tragen.
(1) ABl. C 34 vom 2.2.2015, S. 53.
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