8.2.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 48/95
Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 15. Dezember 2015 – Guittet/Kommission
(Rechtssache F-141/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Ehemaliger Beamter - Soziale Sicherheit - Übernahme der Krankheitskosten - Verwaltung der medizinischen Akten durch die Kommission - Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und Fürsorgepflicht - Außervertragliche Haftung der Union))
(2016/C 048/108)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Christian Guittet (Cannes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen L. Levi und A. Tymen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Currall und T. S. Bohr im Beistand von Rechtsanwalt C. Mélotte, dann T. S. Bohr im Beistand von Rechtsanwalt C. Mélotte)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, mit der der Schadensersatzantrag des Klägers, der einen schweren Unfall erlitten hatte, aufgrund eines Amtsfehlers der mit der Verwaltung seiner medizinischen Akte befassten Kommission abgelehnt wurde, und auf Ersatz des behaupteten materiellen und immateriellen Schadens
Tenor des Urteils
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Herr Guittet trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 89 vom 16.3.2015, S. 46.
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