10.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 395/68
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 30. September 2014 — Ojamaa/Parlament
(Rechtssache F-37/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Anstellungsbehörde - Beschwerende Maßnahme - Offensichtliche Unzulässigkeit))
2014/C 395/83
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Priit Ojamaa (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Casado García-Hirschfeld)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und N. Chemaï)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Parlaments, die Übertragung von 16 Urlaubstagen, die im Jahr 2012 nicht genommen worden waren, auf das Jahr 2013 abzulehnen, nachdem sich der Kläger wegen einer schweren Erkrankung in einem längeren Krankheitsurlaub befunden hatte.
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Ojamaa trägt seine eigenen Kosten und wird zur Tragung der Kosten des Europäischen Parlaments verurteilt.
(1) ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 47.
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