25.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 27/77
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (2. Kammer) vom 30. November 2015 — O’Riain/Kommission
(Rechtssache F-104/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren - Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/241/12 - Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen - Grundsatz der Gleichbehandlung der Bewerber - Unparteilichkeit des Prüfungsausschusses - Offensichtlich unbegründete Klage))
(2016/C 027/98)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Donncha O’Riain (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Ehrbar und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/241/12 — GA aufzunehmen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als teilweise offensichtlich unzulässig und teilweise offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Herr O’Riain trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.
(1) ABl. C 7 vom 12.1.2015, S. 52.
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