2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/50
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 10. Dezember 2014 — Turkington/Kommission
(Rechtssache F-127/14)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung der in einem nationalen Rentenversicherungssystem erworbenen Ruhegehaltsansprüche - Nicht fristgemäß beanstandeter Vorschlag für die Anrechnung ruhegehaltsfähiger Dienstjahre - Keine wesentliche neue Tatsache - Offensichtliche Unzulässigkeit))
(2015/C 034/60)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Stephen Turkington (Trier, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Salerno)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und G. Gattinara)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Kommission, eine Neuberechnung der Anrechnung der vom Kläger erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Versorgungssystem der Union in Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts abzulehnen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Herr Turkington trägt seine eigenen Kosten.
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