3.8.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 254/25
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 22. Juni 2015 — van Oudenaarden/Parlament
(Rechtssache F-139/14) (1)
((Öffentlicher Dienst - Beamte - Jahresurlaub - Begrenzung der Übertragung auf zwölf Tage - Ausgleich - Ruhegehaltsabrechnung - Keine fristgerechte Beanstandung - Keine neuen wesentlichen Tatsachen - Art. 81 der Verfahrensordnung - Offensichtlich unzulässige Klage))
(2015/C 254/28)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Annetje Elisabeth van Oudenaarden (Grevenmacher, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: M. Ecker und N. Chemaï)
Gegenstand der Rechtssache
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung, die im Jahr 2012 von der Klägerin wegen Krankheitsurlaubs nicht in Anspruch genommenen Urlaubstage nicht auf das Jahr 2013 zu übertragen, und Antrag auf Ersatz der angeblich erlittenen materiellen und immateriellen Schäden
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
2.
Frau van Oudenaarden und das Europäische Parlament tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 89 vom 16.3.2015, S. 46.
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