Rechtssache F-142/14: Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 9. Juli 2015 — De Almeida Pereira/Eurojust (Öffentlicher Dienst — Eurojust-Bedienstete — Bediensteter auf Zeit — Stellenausschreibung — Bewerberauswahlverfahren — Prüfung der Bewerbungen durch einen Auswahlausschuss — Zulassung zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens — Voraussetzungen — Bewertung der Auswahlkriterien — Erforderliche Mindestpunktzahl — Ablehnung der Bewerbung — Klage, die offensichtlich jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt — Art. 81 der Verfahrensordnung)
C2702015DE4410120150709DE0059441441
Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 9. Juli 2015 — De Almeida Pereira/Eurojust
(Rechtssache F-142/14) ( 1 )
„(Öffentlicher Dienst — Eurojust-Bedienstete — Bediensteter auf Zeit — Stellenausschreibung — Bewerberauswahlverfahren — Prüfung der Bewerbungen durch einen Auswahlausschuss — Zulassung zur nächsten Stufe des Auswahlverfahrens — Voraussetzungen — Bewertung der Auswahlkriterien — Erforderliche Mindestpunktzahl — Ablehnung der Bewerbung — Klage, die offensichtlich jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt — Art. 81 der Verfahrensordnung)“2015/C 270/59Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: Manuel Antonio De Almeida Pereira (Voorburg, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. H. Schulze)
Beklagter: Eurojust (Prozessbevollmächtigte: C. Deboyser und J. Carmona-Bermejo sowie Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger im Rahmen seiner Bewerbung auf die Stelle des Beraters des Präsidenten von Eurojust nicht zur Phase des Assessmentgesprächs zuzulassen
Tenor des Beschlusses
1.
Die Klage wird als offensichtlich unbegründet abgewiesen.
2.
Herr De Almeida Pereira trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Eurojust entstandenen Kosten zu tragen.
( 1 ) ABl. C 81 vom 9.3.2015, S. 30.
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