22.2.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 52/54
Klage, eingereicht am 6. Januar 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-1/14)
2014/C 52/108
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des EPSO, die Klägerin aufgrund ihres Bildungsniveaus nicht zur Assessment-Phase zuzulassen, das einem durch ein Diplom bescheinigtem, mit der Art der Aufgaben in Zusammenhang stehendem abgeschlossenen Hochschulstudium mit einer Regelstudiendauer von mindestens drei Jahren oder einer mit dieser Art Aufgaben in Zusammenhang stehenden gleichwertigen Berufsausbildung/beruflichen Qualifikation nicht entspreche
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Oktober 2013 aufzuheben;
—
für ihren erlittenen immateriellen Schaden die Beklagte zur Zahlung eines Betrags von 1 000 Euro zu verurteilen;
—
über die Kosten, Aufwendungen und Honorare zu entscheiden und die Kommission aufgrund des böswilligen Charakters ihrer Ablehnungsentscheidung zu ihrer Zahlung zu verurteilen.
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