1.3.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 61/22
Klage, eingereicht am 9. Januar 2014 — ZZ und ZZ/Rechnungshof
(Rechtssache F-2/14)
2014/C 61/39
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ und ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. de Abreu Caldas und J.-N. Louis)
Beklagter: Europäischer Rechnungshof
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Rechnungshofs, nicht zu prüfen, welche Maßnahmen auf die von den Klägern eingelegte Beschwerde gegen zwei ihrer Kollegen wegen deren gemeinsamer verleumderischer Erklärung hin zu veranlassen sind, und anzunehmen, dass keine Maßnahmen zu ergreifen waren, die ihm in Erfüllung seiner Beistandspflicht oblagen
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidung des Rechnungshofs vom 13. Dezember 2012 aufzuheben, dem Antrag der Kläger auf Beistand gemäß Art. 24 gegen zwei ihrer Kollegen nicht stattzugeben;
—
den Rechnungshof zu verurteilen, an die Kläger als Ersatz des auf hunderttausend Euro geschätzten immateriellen Schadens vorläufig einen Euro zu zahlen,
—
dem Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen.
Full & Egal Universal Law Academy