10.6.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 175/55
Klage, eingereicht am 21. März 2014 — ZZ/HABM
(Rechtssache F-24/14)
2014/C 175/79
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Tettenborn)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Beurteilung der Klägerin für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2012 und Schadensersatz
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die für sie für die Zeit vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2012 erstellte Beurteilung in der vom Beurteilenden abgeschlossenen und unterzeichneten Fassung aufzuheben;
—
dem HABM aufzugeben, ihr für den durch die fragliche Beurteilung erlittenen seelischen und immateriellen Schaden einen angemessenen Schadensersatz zu zahlen, wobei dieser in seiner Höhe ins billige Ermessen des Gerichts gestellt wird, mindestens aber 500 Euro betragen sollte;
—
dem HABM die Kosten aufzuerlegen.
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