21.7.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 235/35
Klage, eingereicht am 22. Mai 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-48/14)
2014/C 235/47
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Duta)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung vom 14. Februar 2014, mit der der Prüfungsausschuss des Auswahlverfahrens EU Careers EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Beamte der Funktionsgruppe Administration-AD5 nach Überprüfung die ursprüngliche Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Oktober 2013 bestätigt hat, die Klägerin nicht zur Assessment-Phase des Auswahlverfahrens zuzulassen, und erforderlichenfalls der ursprünglichen Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 3. Oktober 2013
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidungen des Prüfungsausschusses vom 14. Februar 2014 und vom 3. Oktober 2013, mit denen ihre Bewerbung zum Auswahlverfahren EPSO/AD/177/10-AUDIT2013-Beamte der Funktionsgruppe Administration-AD5 abgelehnt worden war, aufzuheben;
—
alle insoweit erforderlichen rechtlichen Maßnahmen anzuordnen;
—
die Kommission unbeschadet anderer, auch höherer, vom Gericht für den öffentlichen Dienst nach billigem Ermessen festzusetzender Beträge zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 5 000 Euro als Schadensersatz für die böswillige Behandlung ihrer Bewerbung zu verurteilen;
—
der Kommission die gesamten Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.
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