13.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 361/32
Klage, eingereicht am 15. Juli 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-66/14)
2014/C 361/48
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Öffentlicher Dienst — Klage mit den Anträgen, Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen (ADB) zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 für rechtswidrig und unanwendbar zu erklären und die Entscheidung über die Übertragung von Ruhegehaltsansprüchen der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, die die neuen ADB anwendet, aufzuheben
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig und damit unanwendbar zu erklären;
—
die Entscheidung vom 4. Oktober 2013, die von ihr vor dem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen von deren Übertragung auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union unter Anwendung der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen, aufzuheben;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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