27.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 380/26
Klage, eingereicht am 17. Juli 2014 — ZZ/Rat
(Rechtssache F-67/14)
2014/C 380/34
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger mit Ablauf der Probezeit zu entlassen, und Ersatz des immateriellen Schadens, der dem Kläger entstanden sein soll.
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung des Generalsekretariats des Rates vom 25. Juni 2013 und die Entscheidung des Rates als Anstellungsbehörde vom 8. April 2014, ihn zu entlassen, aufzuheben;
—
den Beklagten zu verurteilen, als Schadensersatz einen Betrag zu zahlen, der dem Produkt seiner monatlichen Dienstbezüge als AST 3 (3 500 Euro) und der Zahl der zwischen dem 1. Juli 2013 und dem Tag der Verkündung des Urteils in der vorliegenden Rechtssache abgelaufenen Monate entspricht;
—
den Beklagten zu verurteilen, für den erlittenen immateriellen Schaden 40 000 Euro zu zahlen;
—
dem Beklagten die dem Kläger entstandenen Kosten aufzuerlegen.
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