3.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 388/29
Klage, eingereicht am 23. Juli 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-72/14)
2014/C 388/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Ortiz Blanco und A. Givaja Sanz)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses des Auswahlverfahrens, die Klägerin nicht zum internen Auswahlverfahren COM/3/AD9/13 zuzulassen, weil sie keine „Zeitbedienstete der Kommission“ sei, was eine Zulassungsvoraussetzung darstelle
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die am 22. Oktober 2013 bestätigte Entscheidung vom 18. September 2013, sie nicht zum Auswahlverfahren COM/3/AD9/13 zuzulassen, aufzuheben,
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soweit erforderlich, die ihr am 14. April 2014 übermittelte Entscheidung vom 11. April 2014, mit der die Beschwerde vom 17. Dezember 2013 zurückgewiesen wurde, aufzuheben,
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der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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