27.10.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 380/27
Klage, eingereicht am 24. Juli 2014 — ZZ/Europol
(Rechtssache F-73/14)
2014/C 380/36
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Europol
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin nicht zu verlängern, und Ersatz des immateriellen und materiellen Schadens, der ihr entstanden sein soll
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die stillschweigende Entscheidung über die Ablehnung des am 6. Dezember 2013 eingereichten Antrags gemäß Art. 90 Abs. 1 auf Verlängerung des Vertrags als Bedienstete auf Zeit AD 7 sowie die Antwort des Direktors von Europol vom 14. April 2014 auf die Beschwerde aufzuheben;
—
den Beklagten zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 1 5 45 124 Euro als Ersatz des entstandenen materiellen Schadens zu verurteilen;
—
den Beklagten zur Zahlung eines Betrags in Höhe von 40 000 Euro als Ersatz des entstandenen immateriellen Schadens zu verurteilen;
—
Europol die Kosten aufzuerlegen.
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