3.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 388/32
Klage, eingereicht am 15. August 2014 — ZZ/Europäische Kommission
(Rechtssache F-82/14)
2014/C 388/42
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Cornacchia)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung, den Kläger vom Auswahlverfahren EPSO/AST/126/2012 auszuschließen, weil er dem Auswahlausschuss nicht mitgeteilt hat, dass er mit einem der Ausschussmitglieder verwandt ist
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung vom 15. Mai 2014 aufzuheben, mit der der Prüfungsausschuss für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AST/126/12 mit EPSO-Schreiben als Antwort auf den Überprüfungsantrag des Klägers vom 31. Januar 2014 dessen Ausschluss vom Auswahlverfahren EPSO/AST/126/2012 bestätigt hat;
—
die Europäische Kommission zum Ersatz des von ihm aufgrund der unter Punkt A genannten Entscheidung erlittenen immateriellen Schadens, der nach billigem Ermessen auf 3 000 Euro veranschlagt wird, zu verurteilen;
—
der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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