3.11.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 388/33
Klage, eingereicht am 1. September 2014 — ZZ u. a./Europäische Kommission
(Rechtssache F-86/14)
2014/C 388/43
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Kläger: ZZ u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Mader)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen über die Verminderung der Gesamtzahl der Tage des Jahresurlaubs und Feststellung der Unanwendbarkeit von Art. 6 des Anhangs X des Beamtenstatuts in der durch Art. 1 Nr. 70 der Verordnung Nr. 1023/2013 geänderten und ab dem 1. Januar 2014 geltenden Fassung
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
die Entscheidungen betreffend ihren neuen Grundanspruch auf Jahresurlaub, die ihnen über Sysper2 mitgeteilt wurden, aufzuheben;
—
Art. 1 Nr. 70 Buchst. a der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 1023/2013, mit dem Art. 6 des Anhangs X („Sondervorschriften für die Beamten der Europäischen Gemeinschaften, die in einem Drittland Dienst tun“) des Beamtenstatuts geändert wird, sowie die Entscheidung C(2013) 9051 final der Kommission vom 16. Dezember 2013 für unanwendbar zu erklären, soweit durch diese Maßnahmen ihr Jahresurlaubsanspruch hinsichtlich der Zahl der Tage gekürzt wird;
—
die Entscheidung der Kommission vom 23. Mai 2014 (R/123/14), mit der ihre Beschwerden zurückgewiesen wurden, aufzuheben, soweit sie sich auf den Jahresurlaub bezieht;
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der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
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