1.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 431/49
Klage, eingereicht am 1. September 2014 — ZZ/Rat
(Rechtssache F-87/14)
(2014/C 431/78)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidungen des Rates über die Erstattung der Krankenhauskosten der Klägerin und Verurteilung des Rates zur Zahlung von Verzugs- und Ausgleichszinsen sowie von Schadensersatz für angeblich erlittenen immateriellen Schaden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
die Entscheidungen der Brüsseler Abrechnungsstelle — wie sie sich aus der Abrechnung Nr. 55 vom 27. September 2013 ergeben — über den Antrag vom 12. Juli 2012 auf Erstattung der Krankenhauskosten der Klägerin teilweise aufzuheben;
—
die Schreiben des Leiters der Abrechnungsstelle vom 19. November 2013 betreffend die negative Bescheidung eines angeblichen Antrags auf vorherige Genehmigung vom 12. Juli 2012 für unwirksam zu erklären oder — hilfsweise — aufzuheben;
—
soweit erforderlich, die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 22. Mai 2014 über die Zurückweisung der von der Klägerin am 27. Dezember 2013 und am 18. Februar 2014 erhobenen Beschwerden aufzuheben;
—
den Rat zur Zahlung von Verzugs- und Ausgleichszinsen von dem Zeitpunkt an, zu dem die geforderten Beträge fällig geworden sind, und zum Ersatz des von der Klägerin erlittenen immateriellen Schadens zu verurteilen;
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
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