12.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/50
Klage, eingereicht am 22. September 2014 — ZZ/EMA
(Rechtssache F-97/14)
(2015/C 007/59)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der EMA, mit der sie ihre frühere durch ein Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst aufgehobene Entscheidung, den Vertrag des Klägers nicht zu verlängern, bestätigt hat
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die Entscheidung zur Durchführung des Urteils des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 26. Juni 2013 in den verbundenen Rechtssachen F-135/11, F-51/12 und F-110/12 aufzuheben;
—
die EMA zu verurteilen, ihm zum Ersatz des erlittenen immateriellen Schadens 1 50 000 Euro zu zahlen;
—
die EMA zu verurteilen, ihm zum Ersatz des erlittenen materiellen Schadens vorläufig 1 Euro zu zahlen;
—
der EMA die Kosten aufzuerlegen.
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