15.12.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 448/41
Klage, eingereicht am 29. September 2014 — ZZ. u. a./Rat
(Rechtssache F-100/14)
(2014/C 448/52)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ. u. a. (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Feststellung der Nichtanwendbarkeit von Art. 7 des Anhangs V und von Art. 8 des Anhangs VII des Statuts der Beamten, in der durch die Verordnung Nr. 1023/2013 des Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2013 zur Änderung des Statuts der Beamten und der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten geänderten Fassung sowie Aufhebung der Entscheidungen, mit denen die Erstattung der Reisekosten vom Ort der dienstlichen Verwendung zum Herkunftsort entzogen und die Reisetage gestrichen werden
Anträge
Die Kläger beantragen,
—
Art. 7 des Anhangs V des Statuts und Art. 8 des Anhangs VII des Statuts für rechtswidrig zu erklären,
—
die Entscheidung, ihnen ab dem Jahr 2014 keine Reisetage und keine Erstattung der jährlichen Reisekosten mehr zu gewähren, aufzuheben,
—
dem Rat die Kosten aufzuerlegen.
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