26.1.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 26/46
Klage, eingereicht am 10. Oktober 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-108/14)
(2015/C 026/60)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Europäische Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Anrechnung der Ruhegehaltsansprüche des Klägers im Hinblick auf die Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Union unter Anwendung der neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
festzustellen, dass Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts rechtswidrig ist;
—
die Entscheidung vom 16. Januar 2014, die von ihm vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Rahmen der Übertragung dieser Ansprüche auf das Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union unter Anwendung der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 anzurechnen, aufzuheben;
—
der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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