2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/50
Klage, eingereicht am 30. Oktober 2014 — ZZ/Kommission und EAD
(Rechtssache F-126/14)
(2015/C 034/61)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Tallent)
Beklagte: Europäische Kommission und Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der Einstellungsbehörde beim Europäischen Auswärtigen Dienst über die Bestätigung einer Obergrenze für die Erstattung der Kosten des Umzugs des Klägers von Montenegro in sein Herkunftsland
Anträge
Der Kläger beantragt,
—
die am 1. August 2014 zugestellte angefochtene Entscheidung der Einstellungsbehörde vom 23. Juli 2014 aufzuheben;
—
festzustellen, dass ihm seine tatsächlichen Umzugskosten in Höhe von 17 940 Euro erstattet werden;
—
hilfsweise festzustellen, dass ihm seine Umzugskosten in Höhe von 7 960 Euro erstattet werden;
—
festzustellen, dass sämtliche Verfahrenskosten vom Europäischen Auswärtigen Dienst getragen werden.
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