2.2.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 34/55
Klage, eingereicht am 9. Dezember 2014 — ZZ/Kommission
(Rechtssache F-138/14)
(2015/C 034/68)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Orlandi)
Beklagte: Kommission
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung über die Übertragung der Ruhegehaltsansprüche der Klägerin auf das Versorgungssystem der Union, in der die neuen Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu den Art. 11 und 12 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts angewandt werden
Anträge
Die Klägerin beantragt,
—
Art. 9 der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts für rechtswidrig zu erklären;
—
die Entscheidung vom 17. Februar 2014 aufzuheben, die im Versorgungssystem der Organe der Europäischen Union anerkannten ruhegehaltsfähigen Jahre im Fall der Übertragung ihrer Ruhegehaltsansprüche in dieses System anhand der Allgemeinen Durchführungsbestimmungen zu Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts vom 3. März 2011 zu berechnen;
—
der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
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