18.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 136/29
Urteil des Gerichts vom 1. März 2016 — Secop/Kommission
(Rechtssache T-79/14) (1)
((Staatliche Beihilfen - Rettung von Unternehmen in Schwierigkeiten - Beihilfe in Form einer Staatsbürgschaft - Beschluss, mit dem eine Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Keine Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens - Ernsthafte Schwierigkeiten - Verfahrensrechte der Beteiligten))
(2016/C 136/41)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Secop GmbH (Flensburg, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte U. Schnelle und C. Aufdermauer)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Armati, T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Nichtigerklärung des Beschlusses C(2013) 9119 final der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die staatliche Beihilfe SA.37640 — Rettungsbeihilfe zugunsten der ACC Compressors SpA — Italien
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Secop GmbH trägt die Kosten.
(1) ABl. C 85 vom 22.3.2014.
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