4.7.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 243/29
Urteil des Gerichts vom 25. Mai 2016 – Kommission/McCarron Poultry
(Rechtssache T-226/14) (1)
((Schiedsklausel - Fünftes Rahmenprogramm im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration [1998-2002] - Vertrag im Bereich „Energie, Umwelt und nachhaltige Entwicklung“ - Auflösung des Vertrags - Rückzahlung eines Teils der gezahlten Vorschüsse - Verzugszinsen - Versäumnisverfahren))
(2016/C 243/29)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Cappelletti und F. Moro, dann F. Moro im Beistand von Rechtsanwalt R. van der Hout)
Beklagte: McCarron Poultry Ltd (Killacorn Emyvale, Irland)
Gegenstand
Klage nach Art. 272 AEUV auf Verurteilung der Beklagten zur Rückzahlung eines Teils des von der Kommission im Rahmen des Vertrags NNE5/1999/20229 gezahlten Vorschusses zuzüglich Verzugszinsen
Tenor
1.
Die McCarron Poultry Ltd wird verurteilt, der Europäischen Kommission einen Betrag von 900 662,25 Euro zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 2,5 % pro Jahr ab dem 1. Dezember 2010 bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags zurückzuzahlen.
2.
McCarron Poultry trägt die Kosten.
(1) ABl. C 212 vom 7.7.2014.
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