30.11.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 398/48
Urteil des Gerichts vom 7. Oktober 2015 — The Smiley Company/HABM (Form eines Gesichts mit Hörnern)
(Rechtssache T-242/14) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Gesichts mit Hörnern - Absolutes Eintragungshindernis - Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2015/C 398/61)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: The Smiley Company SPRL (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte A. Freitag und C. Albrecht)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: P. Geroulakos und A. Folliard-Monguiral)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des HABM vom 16. Januar 2014 (Sache R 836/2013-1) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form eines Gesichts mit Hörnern als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1.
Die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 16. Januar 2014 (Sache R 836/2013-1) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Eintragung der angemeldeten Marke für „konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Milchprodukte“ zurückgewiesen wurde.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 282 vom 25.8.2014.
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