22.5.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 161/21
Urteil des Gerichts vom 5. April 2017 — HB u. a./Kommission
(Rechtssache T-361/14) (1)
((Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Schutz streunender Tiere - Psychologische Auswirkungen auf Erwachsene und Kinder - Verweigerung der Registrierung - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Art. 4 Abs. 2 Buchst. b und Abs. 3 der Verordnung [EU] Nr. 211/2011))
(2017/C 161/29)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: HB u. a. (Linz, Österreich), und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwältin C. Kolar, dann Rechtsanwalt F. Moyse)
Beklagte: Kommission (Prozessbevollmächtigte: H. Krämer und J. Vondung)
Gegenstand
Antrag gestützt auf Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2119 final der Kommission vom 26. März 2014, mit dem der Antrag auf Registrierung der Bürgerinitiative „Ethics for Animals and Kids“ abgelehnt wurde
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
HB und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.
(1) ABl. C 409 vom 17.11.2014.
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