25.11.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 399/39
Urteil des Gerichts vom 19. September 2019 – FIH Holding und FIH/Kommission
(Rechtssache T-386/14 RENV) (1)
(Staatliche Beihilfen - Bankensektor - Beihilfe zugunsten der FIH in Gestalt der Übertragung ihrer wertgeminderten Vermögenswerte auf eine neue Tochtergesellschaft und des späteren Kaufs dieser Werte durch die Finansiel Stabilitet - Staatliche Beihilfen zugunsten von Banken in Krisenzeiten - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt vereinbar erklärt wird - Zulässigkeit - Berechnung des Beihilfebetrags - Offensichtlicher Beurteilungsfehler)
(2019/C 399/45)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerinnen: FIH Holding A/S (Kopenhagen, Dänemark) und FIH A/S, ehemals FIH Erhvervsbank A/S (Kopenhagen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt O. Koktvedgaard)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn, A. Bouchagiar und K. Blanck)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC (ABl. 2014, L 357, S. 89)
Tenor
1.
Der Beschluss 2014/884/EU der Kommission vom 11. März 2014 über die staatliche Beihilfe SA.34445 (12/C) Dänemarks für die Übertragung von Immobilienkrediten von der FIH auf die FSC wird für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die der FIH Holding A/S und der FIH A/S entstandenen Kosten.
(1) ABl. C 253 vom 4.8.2014.
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