11.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 7/24
Urteil des Gerichts vom 13. November 2015 — Client Earth/Kommission
(Verbundene Rechtssachen T-424/14 und T-425/14) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Entwurf eines Berichts über die Folgenabschätzung, Bericht über die Folgenabschätzung und Stellungnahme des Ausschusses für Folgenabschätzung - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses - Begründungspflicht - Pflicht zur Vornahme einer konkreten und individuellen Prüfung - Überwiegendes öffentliches Interesse))
(2016/C 007/33)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: ClientEarth (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte O. Brouwer, F. Heringa und J. Wolfhagen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: F. Clotuche-Duvieusart und M. Konstantinidis)
Gegenstand
Zum einen Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 1. April 2014, mit dem der Zugang zu einem Bericht über die Folgenabschätzung betreffend einen Entwurf für ein verbindliches Instrument zur Festlegung des strategischen Rahmens von risikobasierten Inspektions- und Überwachungsverfahren im Bereich der Umweltrechtsvorschriften der Europäischen Union sowie zu einer Stellungnahme des Ausschusses für Folgenabschätzung verweigert wird, und zum anderen Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 3. April 2014, mit dem der Zugang zu einem Entwurf eines Bericht über die Folgenabschätzung betreffend den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten auf mitgliedstaatlicher Ebene im Bereich der Umweltpolitik der Union und zu einer Stellungnahme des Ausschusses für Folgenabschätzung verweigert wird.
Tenor
1.
Die Klagen werden abgewiesen.
2.
ClientEarth trägt neben ihren eigenen Kosten die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 303 vom 8.9.2014.
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