4.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 118/27
Urteil des Gerichts vom 26. Februar 2016 — Vidmar u. a./Kommission
(Rechtssache T-507/14) (1)
((Außervertragliche Haftung - Beitritt Kroatiens zur Union - Vor dem Beitritt erfolgte Aufhebung einer einzelstaatlichen Rechtsvorschrift über die Einführung des Berufs des Gerichtsvollziehers im Justizwesen - Schaden der Personen entstanden ist, die zuvor für die Besetzung von Gerichtsvollzieherstellen benannt worden waren - Versäumnis der Kommission, Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der Beitrittsverpflichtungen sicherzustellen - Hinreichend qualifizierter Verstoß gegen eine Rechtsnorm, die dem Einzelnen Rechte verleiht - Art. 36 der Beitrittsakte))
(2016/C 118/29)
Verfahrenssprache: Kroatisch
Parteien
Kläger: Vedran Vidmar (Zagreb, Kroatien) und die weiteren 21 im Anhang des Urteils namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. Graf) sowie Darko Graf (Zagreb) (Prozessbevollmächtigter: zunächst Rechtsanwalt D. Graf, sodann Rechtsanwalt L. Duvnjak)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Ječmenica und G. Wils)
Gegenstand
Klage auf Ersatz des Schadens, der den Klägern aufgrund des Fehlverhaltens der Kommission bei der Überwachung, dass die Republik Kroatien ihre Beitrittsverpflichtungen einhält, entstanden sein soll.
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Vedran Vidmar und Darko Graf sowie die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger tragen die Kosten.
(1) ABl. C 303 vom 8.9.2014.
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