19.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 195/17
Urteil des Gerichts vom 4. Mai 2017 — Green Source Poland/Kommission
(Rechtssache T-512/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - EFRE - Art. 41 Abs. 3 der Verordnung [EG] Nr. 1083/2006 - Ablehnung einer finanziellen Beteiligung an einem Großprojekt - Für die Durchführung des Vorhabens verantwortliches Unternehmen - Keine unmittelbare Betroffenheit - Unzulässigkeit))
(2017/C 195/22)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Green Source Poland sp. z. o. o. (Warschau, Polen) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Merola und L. Armati)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Clausen und B.-R. Killmann, dann B.-R. Killmann und R. Lyal)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 2289 final der Kommission vom 7. April 2014 über die Ablehnung einer finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) an dem Großprojekt „Erwerb und Umsetzung einer innovativen Herstellungstechnologie für Biokomponenten zur Herstellung von Biokraftstoffen“, das Teil des operationellen Programms „Innovative Wirtschaft“ für Strukturmaßnahmen im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ in Polen ist
Tenor
1.
Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.
2.
Die Green Source Poland sp. z o. o. trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 395 vom 10.11.2014.
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