27.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 232/11
Urteil des Gerichts vom 12. Mai 2016 – Zuffa/EUIPO (ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP)
(Rechtssache T-590/14) (1)
((Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP - Absolute Eintragungshindernisse - Fehlende Unterscheidungskraft - Beschreibender Charakter - Erwerb der Unterscheidungskraft durch Benutzung - Begründungspflicht - Maßgebliche Verkehrskreise - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c sowie Abs. 2 und 3 sowie Art. 75 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2016/C 232/13)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Zuffa, LLC (Las Vegas, Nevada, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: S. Malynicz, Barrister, K. Gilbert und C. Balme, Solicitors)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigter: P. Bullock)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 19. Mai 2014 (Sache R 1425/2013-2) über die Anmeldung des Zeichens ULTIMATE FIGHTING CHAMPIONSHIP als Unionsmarke
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Amts der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 19. Mai 2014 (Sache R 1425/2013-2) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Beschwerde der Zuffa, LLC in Bezug auf folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wird:
—
„Bespielte Tonkassetten; Schallplatten; Compact Discs (CDs); bespielte Videokassetten; Laservideoplatten; digitale Videoplatten; DVDs; elektronische Speichermedien; USB-Sticks; CD-ROMs, alle mit Wettkämpfen, Veranstaltungen und Programmen in verschiedenen Kampfsportarten; Kinofilme auf dem Gebiet verschiedener Kampfsportarten“ der Klasse 9;
—
„Erteilen von Auskünften in Bezug auf verschiedene Kampfsportarten über Kommunikations- und Computernetze; Erteilen von Neuigkeiten und Auskünften im Bereich Sport, Fitness und verschiedener Kampfsportarten über Kommunikations- und Computernetze“ der Klasse 41.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Zuffa, LLC und das EUIPO tragen ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 351 vom 6.10.2014.
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