18.1.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 16/36
Urteil des Gerichts vom 25. November 2015 — Jaguar Land Rover/HABM (Form eines Autos)
(Rechtssache T-629/14) (1)
((Gemeinschaftsmarke - Anmeldung einer dreidimensionalen Gemeinschaftsmarke - Form eines Autos - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2016/C 016/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Jaguar Land Rover Ltd (Coventry, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: F. Delord und R. Grewal, Solicitors)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: I. Harrington)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 24. April 2014 (Sache R 1622/2013-2) über die Anmeldung eines dreidimensionalen Zeichens in Form eines Autos als Gemeinschaftsmarke
Tenor
1.
Die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) vom 24. April 2014 (Sache R 1622/2013-2) wird aufgehoben, soweit mit ihr die Eintragung der angemeldeten Marke im Hinblick auf „Fahrzeuge zur Beförderung in der Luft und zu Wasser“ der Klasse 12 verweigert wurde.
2.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.
Die Jaguar Land Rover Ltd trägt ihre eigenen Kosten und neun Zehntel der Kosten des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM).
4.
Das HABM trägt ein Zehntel seiner eigenen Kosten.
(1) ABl. C 361 vom 13.10.2014.
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