25.2.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 72/13
Urteil des Gerichts vom 7. Dezember 2018 — Belgien/Kommission
(Rechtssache T-664/14) (1)
((Staatliche Beihilfen - Beihilfe Belgiens zugunsten der Finanzgenossenschaften der ARCO-Gruppe - Garantieregelung zum Schutz der Anteile privater Anteilseigner an diesen Genossenschaften - Beschluss, mit dem die Beihilfe für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird und die Auszahlung der garantierten Beträge an die Anteilseigner untersagt wird - Gegenstand des Rechtsstreits - Rückforderung - Verhältnismäßigkeit))
(2019/C 72/15)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Königreich Belgien (Prozessbevollmächtigte: C. Pochet und J.-C. Halleux im Beistand von Rechtsanwalt J. Meyers)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: L. Flynn und B. Stromsky)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung von Art. 2 Abs. 4 des Beschlusses 2014/686/EU der Kommission vom 3. Juli 2014 über die staatliche Beihilfe SA.33927 (12/C) (ex 11/NN) Belgiens — Garantieregelung zum Schutz der Anteile privater Anteilseigner an Finanzgenossenschaften (ABl. 2014, L 284, S. 53)
Tenor
1.
Art. 2 Abs. 4 des Beschlusses 2014/686/EU der Kommission vom 3. Juli 2014 über die staatliche Beihilfe SA.33927 (12/C) (ex 11/NN) Belgiens — Garantieregelung zum Schutz der Anteile privater Anteilseigner an Finanzgenossenschaften wird für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission trägt die Kosten.
(1) ABl. C 380 vom 27.10.2014.
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