18.4.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 136/31
Urteil des Gerichts vom 3. März 2016 — Spanien/Kommission
(Rechtssache T-675/14) (1)
((EAGFL - Abteilung Garantie - EGFL und ELER - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Von Spanien getätigte Ausgaben - Pauschale finanzielle Berichtigungen - Punktuelle finanzielle Berichtigungen - Erstreckung der finanziellen Berichtigung auf einen Zeitraum nach der Mitteilung gemäß Art. 11 Abs. 1 der Verordnung [EG] Nr. 885/2006))
(2016/C 136/44)
Verfahrenssprache: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: M. J. García-Valdecasas Dorrego, Abogado del Estado)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: I. Galindo Martín und D. Triantafyllou)
Streithelferin zur Unterstützung des Klägers: Republik Lettland (Prozessbevollmächtigte: I. Kalniņš und D. Pelše)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des Durchführungsbeschlusses 2014/458/EU der Kommission vom 9. Juli 2014 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der Finanzierung durch die Europäische Union (ABl. L 205, S. 62), soweit er die vom Königreich Spanien getätigten Ausgaben in Höhe von 2 713 208,07 Euro betrifft
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Das Königreich Spanien trägt seine eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Die Republik Lettland trägt ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 388 vom 3.11.2014.
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