4.3.2019
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 82/24
Urteil des Gerichts vom 12. Dezember 2018 — Biogaran/Kommission
(Rechtssache T-677/14) (1)
((Wettbewerb - Kartelle - Markt für das Herz-Kreislauf-Medikament Perindopril [Originalpräparat und Generika] - Beschluss, mit dem eine Zuwiderhandlung gegen die Art. 101 und 102 AEUV festgestellt wird - Vereinbarungen mit dem Ziel, den Markteintritt von Perindopril-Generika hinauszuzögern oder zu verhindern - Beteiligung einer Tochtergesellschaft an der von der Muttergesellschaft begangenen Zuwiderhandlung - Zurechnung der Zuwiderhandlung - Gesamtschuldnerische Haftung - Obergrenze der Geldbuße))
(2019/C 82/26)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Biogaran (Colombes, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Reymond, O. de Juvigny und J. Jourdan)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst F. Castilla Contreras, T. Vecchi und B. Mongin, dann F. Castilla Contreras, B. Mongin und C. Vollrath)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses K(2014) 4955 endg. der Kommission vom 9. Juli 2014 in einem Verfahren nach den Art. 101 und 102 AEUV (Sache AT.39612 — Perindopril [Servier]), soweit er die Klägerin betrifft, hilfsweise auf Herabsetzung der mit dem Beschluss gegen sie verhängten Geldbuße
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Biogaran trägt die Kosten.
(1) ABl. C 395 vom 10.11.2014.
Full & Egal Universal Law Academy