3.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/42
Urteil des Gerichts vom 16. Februar 2017 — Holistic Innovation Institute/REA
(Rechtssache T-706/14) (1)
((Forschung und technologische Entwicklung - Projekte, die von der Union im Bereich der Forschung finanziert werden - Siebtes Rahmenprogramm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration [2007 — 2013] - Projekte ZONeSEC und Inachus - Beschluss über die Ablehnung der Beteiligung der Klägerin - Nichtigkeits- und Haftungsklage))
(2017/C 104/58)
Verfahrenssprache: Spanisch
Parteien
Klägerin: Holistic Innovation Institute, SLU (Pozuelo de Alarcón, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt R. Muñiz García, dann Rechtsanwalt J. Marín López)
Beklagte: Exekutivagentur für die Forschung (Prozessbevollmächtigte: S. Payan-Lagrou und V. Canetti im Beistand von Rechtsanwalt J. Rivas)
Gegenstand
Zum einen Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses des Direktors der REA vom 24. Juli 2014 (ARES [2014] 2461172), die Verhandlungen mit der Klägerin abzuschließen und ihre Beteiligung an den europäischen Projekten Inachus und ZONeSEC abzulehnen, und zum anderen Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz des Schadens, der der Klägerin aufgrund ihres Ausschlusses von diesen Projekten und der Mitteilung bestimmter Informationen über sie infolge dieses Beschlusses entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Holistic Innovation Institute, SLU wird verurteilt, die Kosten im Rahmen des vorliegenden Verfahrens zu tragen.
3.
Die Parteien tragen bezüglich des Verfahrens der einstweiligen Anordnung jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 421 vom 24.11.2014.
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