3.4.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 104/42
Urteil des Gerichts vom 17. Februar 2017 — Novar/(EUIPO)
(Rechtssache T-726/14) (1)
((Außervertragliche Haftung - Nachweis über die Existenz, die Gültigkeit und den Schutzumfang der älteren Marke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Entscheidung, mit der der Widerspruch mangels Nachweises des älteren Rechts zurückgewiesen wird - Regel 19 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung [EG] Nr. 2868/95 - Abhilfe - Art. 62 Abs. 2 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009 - Schaden in Form von Anwaltskosten - Kausalzusammenhang))
(2017/C 104/59)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Novar GmbH (Albstadt, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Weede)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) (Prozessbevollmächtigter: S. Hanne)
Gegenstand
Klage nach Art. 268 AEUV auf Ersatz eines materiellen Schadens in Form von Anwaltskosten, der der Klägerin aus einer Beschwerde gegen eine Entscheidung der Widerspruchsabteilung, die gegen Regel 19 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 2868/95 der Kommission vom 13. Dezember 1995 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 40/94 des Rates über die Gemeinschaftsmarke und gegen allgemeine Rechtsgrundsätze verstoßen habe, entstanden sein soll
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Novar GmbH und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen jeweils ihre eigenen Kosten.
(1) ABl. C 7 vom 12.1.2015.
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