26.6.2017
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 202/15
Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2017 — Efler u. a./Kommission
(Rechtssache T-754/14) (1)
((Institutionelles Recht - Europäische Bürgerinitiative - Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft - Umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen - Offenkundiges Fehlen von Befugnissen der Kommission - Vorschlag für einen Rechtsakt zur Anwendung der Verträge - Art. 11 Abs. 4 EUV - Art. 2 Nr. 1 und Art. 4 Abs. 2 Buchst. b der Verordnung [EU] Nr. 211/2011 - Gleichbehandlung))
(2017/C 202/26)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger: Michael Efler u. a. (Berlin, Deutschland), und die weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Kläger (Prozessbevollmächtigter: Prof. Dr. B. Kempen)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Laitenberger und H. Krämer, dann H. Krämer und schließlich H. Krämer und F. Erlbacher)
Gegenstand
Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses C (2014) 6501 final der Kommission vom 10. September 2014, mit dem der Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde
Tenor
1.
Der Beschluss C (2014) 6501 final der Kommission vom 10. September 2014, mit dem der Antrag auf Registrierung der Europäischen Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde, wird für nichtig erklärt.
2.
Die Europäische Kommission trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten von Herrn Efler und den weiteren im Anhang namentlich aufgeführten Klägern, einschließlich der Kosten des Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes.
(1) ABl. C 34 vom 2.2.2015.
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