24.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 392/30
Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — Herbert Smith Freehills/Kommission
(Rechtssache T-755/14) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 - Dokumente betreffend die Diskussionen, die dem Erlass der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen vorangegangen sind - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung - Verteidigungsrechte - Überwiegendes öffentliches Interesse))
(2016/C 392/36)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Herbert Smith Freehills LLP (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt P. Wytinck)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: P. Van Nuffel, J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: E. Rebasti, J. Herrmann und M. Veiga)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses Gestdem 2014/2070 der Kommission vom 24. September 2014, mit dem der Zugang zu bestimmten Dokumenten im Zusammenhang mit dem Erlass der Richtlinie 2014/40/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/37/EG (ABl. 2014, L 127, S. 1) verweigert wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Herbert Smith Freehills LLP trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
3.
Der Rat der Europäischen Union trägt seine eigenen Kosten.
(1) ABl. C 26 vom 26.1.2015.
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