31.10.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 402/39
Urteil des Gerichts vom 15. September 2016 — Philip Morris/Kommission
(Rechtssache T-800/14) (1)
((Zugang zu Dokumenten - Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 - Dokumente, die im Rahmen der Vorarbeiten zum Erlass der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen erstellt wurden - Verweigerung des Zugangs - Ausnahme zum Schutz der Rechtsberatung - Ausnahme zum Schutz des Entscheidungsprozesses - Verteidigungsrechte - Überwiegendes öffentliches Interesse))
(2016/C 402/44)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: Philip Morris Ltd (Richmond, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Nordlander und M. Abenhaïm)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Baquero Cruz und F. Clotuche-Duvieusart)
Gegenstand
Klage gemäß Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung des Beschlusses Ares (2014) 3388066 der Kommission vom 29. September 2014, soweit der Klägerin damit der vollständige Zugang zu den angeforderten Dokumenten, mit Ausnahme der darin enthaltenen geschwärzten personenbezogenen Daten, verweigert wird
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die Philip Morris Ltd trägt die Kosten.
(1) ABl. C 56 vom 16.2.2015.
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