20.6.2016
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 222/15
Urteil des Gerichts vom 10. Mai 2016 – August Storck/EUIPO (Darstellung einer rechteckigen Verpackung in weiß und blau)
(Rechtssache T-806/14) (1)
((Unionsmarke - Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union - Bildmarke, die eine rechteckige Verpackung in weiß und blau darstellt - Absolutes Eintragungshindernis - Fehlende Unterscheidungskraft - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009))
(2016/C 222/17)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Klägerin: August Storck KG (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältinnen P. Goldenbaum, I. Rohr und A.-C. Richter sowie Rechtsanwalt T. Melchert)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (Prozessbevollmächtigte: V. Melgar und H. Kunz)
Gegenstand
Klage gegen die Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 8. September 2014 (Sache R 644/2014-5) über die internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union einer Bildmarke, die eine rechteckige Verpackung in weiß und blau darstellt
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Die August Storck KG trägt die Kosten.
(1) ABl. C 46 vom 9.2.2015.
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