2.3.2015
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 73/35
Beschluss des Gerichts vom 6. Januar 2015 — St’art u. a./Kommission
(Rechtssache T-93/14) (1)
((Nichtigkeitsklage - Programm „European Creative Industries Alliance“ - Projekt „C-I Factor“ zur Entwicklung neuer Instrumente zur Förderung der Finanzierung der Kultur- und Kreativwirtschaft - Debetnote - Handlung, die in einem rein vertraglichen Rahmen erfolgt ist, von dem sie nicht getrennt werden kann - Unzulässigkeit))
(2015/C 073/46)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: St’art — Fonds d’investissement dans les entreprises culturelles (Mons, Belgien), Stichting Cultuur — Ondernemen (Amsterdam, Niederlande) und Angel Capital Innovations Ltd (London, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt L. Dehin und Rechtsanwältin C. Brüls)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: S. Delaude, J. Estrada de Solà und S. Lejeune)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung des „am 29. November 2013 formalisierten Beschlusses unbekannten Datums der Europäischen Kommission“, im Rahmen des Projekts „C-1 Factor SI.2.609157-2/G/ENT/CIP/11/C/N03C011“ eine Zahlung in Höhe von 1 40 500,01 Euro zu verlangen, dazu eine Debetnote zu erstellen und bei Bedarf die solidarische Haftung der übrigen Mitglieder des Konsortiums einzufordern
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen.
2.
Der St’art — Fonds d’investissement dans les entreprises culturelles, die Stichting Cultuur — Ondernemen und die Angel Capital Innovations Ltd tragen ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.
(1) ABl. C 135 vom 5.5.2014.
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