22.9.2014
DE
Amtsblatt der Europäischen Union
C 329/14
Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 10. Juni 2014 — WeserWind/Kommission
(Rechtssache T-173/14 R)
((Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Nationale Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien - Entscheidung der Kommission über die Eröffnung des förmlichen beihilferechtlichen Prüfverfahrens - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Dringlichkeit - Fumus boni iuris))
2014/C 329/18
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Antragstellerin: WeserWind GmbH Offshore Construction Georgsmarienhütte (Bremerhaven, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte H. Höfler, C. Kahle und V. Winkler)
Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: T. Maxian Rusche und R. Sauer)
Gegenstand
Antrag auf Aussetzung der Rechtswirkungen des Beschlusses, mit dem die Kommission ein förmliches beihilferechtliches Prüfverfahren in Bezug auf das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz eröffnet hat
Tenor
1.
Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.
2.
Der Beschluss vom 7. April 2014, WeserWind/Kommission (T-173/14 R), wird aufgehoben.
3.
Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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